Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei Krisen und Katastrophen zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe des Staates.

In Not gerät man oft plötzlich und unerwartet. Die Ursachen können vielfältig sein. Pandemien, Naturkatastrophen, Klimafolgen wie Fluten oder Waldbrände, Kriege oder Anschläge können dazu führen, dass Menschen Hilfe benötigen.

Der Schutz vor unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.

In Deutschland liegt der Bevölkerungsschutz nicht in einer Hand - Bund, Länder und Kommunen sind für die Sicherheit der Menschen zuständig. 

Über ein sogenanntes integriertes Hilfeleistungssystem arbeiten die unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW zusammen.

Auf Kommunaler Ebene ist dies meist der Krisenstab der Verwaltung und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung.

Sie organisieren in Krisen, Schadenslagen und Katastrophen die Hilfe und Selbsthilfe für die Bürgerinnen und Bürger, stellen Freiwilligen-Dienste auf und warnen und informieren.